Diese Frage stellen sich nicht nur diejenigen, die gerade sechs Richtige getroffen haben. Vor allem in den letzten Wochen wurden immer mehr Stimmen laut, die sich mal für, mal gegen die Besteuerung von Lotto-Gewinn aussprachen. Bisher wurde der Lotto-Gewinn steuerfrei behandelt. Doch, das soll sich in Zukunft ändern. Ab wann genau, ist selbst von offiziellen Stellen aktuell nicht in Erfahrung zu bringen.
Diese Aktivitäten müssen versteuert werden
Tätigkeiten mit Einnahmen müssen versteuert werden, deren Erwirtschaftungshintergrund eindeutig als Einkommen definiert werden kann. Bei einem Lotto-Gewinn oder einem Gewinn im Casino kann nur dann das Finanzamt an die Tür klopfen, wenn es sich bei den Gewinnen, um REGELMÄSSIGE und durchschnittlich hohe Gewinnbeträge handelt, mit denen ein Alltag finanziert werden kann. Wer bereits häufiger beim Lotto oder Sportwetten gewonnen hat, der sollte sich auf die Einkommensfrage seitens des Finanzamtes gefasst machen.
Der Gewinn in Deutschland ist nicht in jedem Fall sicher
Die hohe Anzahl an Glücksspielanbietern ohne EU-Lizenz haben zur Folge, dass laut EU-Recht Gewinne bei Glücksspielanbietern ohne gültiger EU-Glücksspiellizenz der Gewinnanspruch verfällt. Die Beschlagnahmung des Gewinns ist die Folge. Um sicher zu sein, dass Gewinne im Gewinnfall rechtmäßig ausbezahlt werden, solltest Du stets den Check machen: Verfügt der Glücksspielanbieter über eine EU-Lizenz, wie zum Beispiel aus Malta oder Gibraltar. Damit die Gewinnchance nicht mit einem Bußgeld oder mit der kompletten Beschlagnahmung geschmälert wird, lohnt es sich vor allem bei den großen Glücksspieleanbietern zu spielen oder die kleinen Anbieter vorab zu testen. Bei Lotto.de stellt sich beispielsweise die Frage nach der Seriosität nämlich nicht.
Steuern fallen bei Zinsen an
Was die wenigsten Gewinner allerdings wissen ist, dass die Zinsen ab Annahme des Gewinns steuerpflichtig sind. Demnach sind Lotto-Gewinner gut damit beraten sich den Gewinn in einer Summe ausbezahlen zu lassen und das Geld dann zu investieren oder in einen Sparstrumpf zu stecken. Denn sollte das Geld auf dem Bankkonto eingehen und dort über einen gewissen Zeitraum belassen werden, werden Zinsen anfallen und diese müssen bei der nächsten Steuererklärung angegeben und versteuert werden. Bei der Versteuerung gilt die Abgeltungssteuer. Diese umfasst einen Betrag von 25% der Bezugsgröße, demnach des Gewinns.