Rubbellos Jackpot

Knastbrüder kämpfen mit Promi-Anwalt um 4 Mio. £ Rubbellos Jackpot vor Gericht gegen die britische Lottogesellschaft Camelot! (Bildquelle von thesun.co.uk)

Die Geschichte zweier vermeintlicher Lottobetrüger aus England hat durchaus Filmpotenzial. Die Story hat mit der Entlassung im vergangenen Frühjahr von zwei Knastbrüder aus der Metropolregion Manchester begonnen. Gemeinsam wollten sie sich in London etwas aufbauen, den Lifestyle genießen und die Haftzeit hinter sich lassen. Auch Fortuna schien es zunächst erkannt zu haben und bescherte den beiden Hobby-Gangstern Glück beim Rubbellos Jackpot, der staatlichen britischen Camelot Lottery. Die „Red Scratchcard“ brachte den Hauptgewinn über 4 Millionen Pfund. Doch die Auszahlung erfolgte nicht, da die Lottogesellschaft davon ausgeht, dass die Rubbellose mit einer gestohlenen Kreditkarte bezahlt wurden.

Mit gestohlener Kreditkarte Rubbellos Jackpot geknackt

Es ist in etwa vorstellbar wie sich zwei Ganoven nach mehrfach verbüßten Gefängnisstrafen verhalten, wenn sie es gemeinsam schaffen, mit einem Rubbellos Millionen zu gewinnen. Die Feierlichkeiten sind regelrecht ausgeartet. Mark Goodram sitzt mittlerweile wieder, denn nach einem Saufgelage musste seine Freundin herhalten, um Aggressionen abzubauen, was ihn wegen schwerer Körperverletzung direkt wieder hinter schwedische Gardinen brachte. Doch jetzt geht der Rechtsstreit um den Rubbellos Jackpot vor Gericht! Gemeinsam mit dem Gangsterkollegen Jon-Ross Watson steht nun ein Gerichtsverfahren wegen Betrugsverdachts bevor. Im August wird zunächst im Heimatort der beiden, in Bolton, verhandelt. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass der Fall bist vor den Obersten Gerichtshof geht, da die Beweislage bis heute nicht eindeutig ist.

Lottogesellschaft wittert Betrug

Wie schon im letzten Jahr als zur Osterzeit der Rubbellos Jackpot bei der britischen Lottobehörde Camelot eingefordert wurde, ist immer noch unklar, wo die Debitkarte herkommt. Bei der Verifizierung der Gewinner wird nicht nur die Echtheit der Rubbellose überprüft, sondern auch wie diese bezahlt wurden. Hier haben die einschlägig vorbestraften Halunken eine Kreditkarte bzw. Debitkarte verwendet, die voraussetzt, dass ein eigenes Bankkonto vorhanden ist. Allerdings hat zu diesem Zeitpunkt keiner der frisch entlassenen Häftlinge ein Konto vorweisen können.

Auf der Spur der mysteriösen Kreditkarte

Bei der Vernehmung der Betrüger stellte sich heraus, dass sie die Debitkarte angeblich von einem Freund in einem Bordell bekommen haben. Die anlaufenden Kosten sollten sie anschließend begleichen. Diese Aussage konnte mittlerweile widerlegt werden, die Erlaubnis des Kartenbesitzers als Gegenleistung für die Bezahlung seiner Rechnung in einem Londoner Freudenhaus, die Debitkarte zu benutzen, gab es wohl nicht. Andererseits wussten sie aber auch laut eigener Aussage nicht, dass es sich um eine gestohlene Kreditkarte handelt. Im vergangenen Juni meldete sich sogar ein weiterer mysteriöser Mann, der behauptete, rechtmäßiger Gewinner des Rubbellos Jackpots zu sein, da es sich um den Besitzer der Bankkarte handelt.

Vielleicht hat aber auch nur ein verheirateter Mann seine Gelüste in aller Heimlichkeit gestillt und von einer Anzeige des Kartenverlustes abgesehen, um die Angelegenheit vor der Gattin geheim zu halten. Es kann aber auch sein, dass Promi-Anwalt Henry Hendron, der Watson und Goodram vertritt, sich diesen einschlägigen Beweis für das bevorstehende Strafverfahren aufhebt. Schließlich steht ein heißer Tanz bevor, die Staatsanwaltschaft klagt die beiden Rubbellos Jackpot Gewinner in spe wegen des Umgangs mit gestohlenen Waren sowie zwei weiteren Delikten wegen Betrugs durch falsche Darstellung an.

Suspendierter Drogenanwalt vs. Lottogesellschaft

Das sich Henry Hendron den Fall schnappt, ist kein Wunder. In der Vergangenheit wurde der gewiefte Staranwalt selbst wegen Handel mit Designerdrogen im kleinen Stil verurteilt und für mehrere Monate suspendiert. Die Publicity gehört jetzt ihm, gewinnt er diesen aufmerksamkeitserregenden Betrugsfall, ist er wieder im Geschäft der ganz Großen mit dabei. Ungeachtet dessen, dass der angebliche Freund bereits verneint hat, die Kartennutzung erlaubt zu haben und immer noch nicht klar ist, wer den Diebstahl eigentlich begangen hat, gibt es noch einen weiteren Ansatz. Dabei scheint der Rubbellos Jackpot noch nicht ganz verloren für Mark Goodram und Jon-Ross Watson. Gemeinsam mit ihrem prominenten Verteidiger streben sie im Rechtsstreit mit der Lottobehörde Camelot eine Klage auf Auszahlung des 4 Millionen Sterling Pfund Jackpots an inklusive 320.000 Pfund Zinsen an.

Gibt es den Rubbellos Jackpot mit Happy End für die Ganoven?

Die AGB der Lotterie-Gesellschaft enthält keine eindeutige Klause, die besagt, dass es bei einem Kauf von Rubbellosen mit gestohlenen Kreditkarten oder Bargeld keine Gewinnausschüttung gibt. Eine Basis für einen Präzedenzfall ist somit durchaus gegeben. Im Regelwerk sind ausschließlich gefälschte und gestohlene Rubbellose von der Auszahlung ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass es am Ort des Verbrechens im Little Waitrose Supermarkt in Clapham, einem Stadtteil im Südwesten Londons, keine Vorgaben gibt, bei geringen Geldbeträgen den Ausweis bei Kreditkartenzahlungen vorlegen zu müssen. Auch nicht explizit beim Rubbellose kaufen! Unter dieser Maßgabe besteht theoretisch die Möglichkeit den Kartendiebstahl in Bezug auf den Rubbellos Jackpot auszuhebeln. Schlussendlich könnte jedermann, ohne aufzufallen mit gestohlenem Bargeld ein Los erwerben und den Jackpot knacken.