Bei der Samstags-Ziehung der EuroMillions gewann ein Spanier mit fünf Richtigen und einer richtigen Sternzahl. Bei der 812. Ziehung in der Geschichte der EuroMillions bedeutete dies einen Gewinn in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Da die 1. Gewinnklasse erneut unbesetzt blieb, handelt es sich nun schon um die zweite Woche, in der der Jackpot unangetastet bleibt. In der Geschichte der EuroMillions erfolgte dies bei der letzten Ziehung erst zum zweiten Mal. Dienstag findet die nächste Ziehung statt. Der einst bei 15 Millionen gestartete Jackpot ist bereits auf 31 Millionen Euro angewachsen. Kein Wunder, dass sich bis Dienstag wieder zahlreiche „Gelegenheits“-Spieler für den Kauf eines EuroMillions-Loses entscheiden werden. Kurios dabei: Beim Lotto 6 aus 49 liegt der Jackpot bei der kommenden Mittwochsziehung ebenfalls bei 31 Millionen Euro. Während die Wahrscheinlichkeit für den Jackpot-Gewinn im Lotto 6 aus 49 bei 1:139 Millionen liegt, beträgt diese für den Gewinn des EuroMillions-Jackpots 1:116 Millionen. So kann es gleich für zwei Lotterie-Spieler um den ganz großen Gewinn gehen. Übrigens: Bisher nimmt Deutschland nicht als Mitgliedsland an der EuroMillions teil. Es bleibt also in Deutschland und Europa weiterhin spannend.
So einfach ist die Teilnahme an der EuroMillions aus Deutschland
Aus 50 Zahlen zwischen 1 und 50 und aus 11 Sternzahlen zwischen 1 und 11 müssen jeweils fünf und zwei Zahlen auf einem Los angekreuzt werden. Die Ziehungen der in Europa sehr beliebten Lotterie finden freitags und dienstags in Paris statt. Pro Tipp werden 2 Euro zuzüglich der Bearbeitungsgebühr berechnet. So einfach die Lotterie-Regeln sind, umso problematischer ist es auf dem ersten Blick an der EuroMillions aus Deutschland teilzunehmen. Denn die Lotterie mit einem Mindestjackpot von 15 Millionen Euro wird nicht in Deutschland angeboten. Doch durch Online-Lotto-Anbieter kann die Teilnahme an der EuroMillions dennoch ermöglicht werden. Zu beachten ist nur, dass beim Gewinn einer Gewinnklasse die Gewinnsteuer des Landes abgeführt werden muss, in dem der Online-Lotto-Anbieter letztlich den Lotto-Schein für die EuroMillions abgegeben hat.