Wenn man etwas gewonnen hat, dann möchte man den Gewinn natürlich auch haben. Das gilt vor allem dann, wenn man richtig viel gewonnen hat. Einem Mann in Long Beach in Kalifornien ist nun genau das passiert. Mit einem Rubbellos gewann der Mann umgerechnet fast 4,3 Millionen Euro. Aber nun weigert sich die Lotteriezentrale, dem Glückspilz den Gewinn auszuzahlen. Denn das Rubbellos mit dem fünf Millionen Dollar Gewinn hat nicht er gekauft, sondern sein Sohn. Und das bringt nun große Probleme mit sich.
Kleiner Gewinn löst Drama aus
Der Kalifornier Ward Thomas und sein 16-jähriger Sohn Benjamin haben schon einmal etwas Glück beim Spielen von Rubbellosen gehabt. Denn die beiden gewannen umgerechnet 283 Euro. Genau das nahm dann der Kalifornier zum Anlass, um seinen Sohn zum Lottogeschäft zu schicken, um weitere fünf Rubbellose zu kaufen. Und genau das entpuppte sich später als Fehler, der dem Glückspilz nun viel Ärger beschert. Denn natürlich ging sein 16-jähriger Sohn los, um fünf weitere Rubbellose zu kaufen. Zu Hause angekommen wurden die Lose dann auch gleich aufgerubbelt und siehe da, ein Rubbellos brachte den Hauptgewinn von fünf Millionen Dollar. Man kann sich gut vorstellen, wie groß da die Freude bei Vater und Sohn war und wie sehr sich bestimmt auch die restliche Familie gefreut hat, nun Millionäre zu sein. Das Glück währte aber nicht lange.
Lotteriezentrale verweigert Wochen später die Auszahlung
Der Kalifornier wollte seinen Millionengewinn natürlich nicht vor sich herschieben und nahm schon am nächsten Tag Kontakt zur zentralen Lotteriestelle auf, um den Gewinn zu beanspruchen. Zunächst schien auch alles gut zu laufen und sicherlich freuten er und seine Familie sich schon darauf, das Geld endlich auf dem Konto zu haben. Vielleicht hat die Familie sogar schon Pläne gemacht, um sich von dem Gewinn etwas Schönes zu gönnen? Doch so weit sollte es erst einmal nicht kommen. Wenige Wochen nach der Gewinnbeanspruchung verweigerte die Lotteriezentrale plötzlich die Auszahlung der fünf Millionen Dollar. Denn durch Überprüfungen hatte die Lotteriezentrale herausgefunden, dass es nicht Ward Thomas war, der das Glückslos gekauft hatte, sondern sein 16-jähriger Sohn Benjamin. Und da es in Kalifornien minderjährigen Personen verboten ist, am Glücksspiel teilzunehmen, war auch der 16-jährige Sohn gar nicht berechtigt, überhaupt Rubbellose zu kaufen.
Gewinn oder kein Gewinn? – Gericht muss nun entscheiden
Natürlich war Ward Thomas entsetzt über die Begründung, dass sein Sohn die Rubbellose nicht hätte kaufen dürfen. Denn einerseits hat er die Rubbellose ja gar nicht gespielt, sondern nur gekauft. Und andererseits wurde der 16-Jährige nirgendwo darüber aufgeklärt, dass er die Lose nicht hätte kaufen dürfen. Noch nicht einmal eine Kontrolle des Ausweises hat der Verkäufer im Lottogeschäft vorgenommen und dort standen oder hingen auch nirgendwo Hinweisschilder. Auch nach einem erwachsenen Begleiter wurde der 16-Jährige nicht gefragt. Daher verklagt Ward Thomas nun auch die Lotteriezentrale auf Auszahlung des Gewinnbetrages und zudem noch auf 43.000 Dollar Schadensersatz wegen der psychischen Folgen, die der Kalifornier wegen dieser Posse durchmachen musste. Ein Gericht muss nun also klären, ob der Glückspilz im Recht ist oder der unglücklichste Glückspilz sein wird.
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