Wider der Meldungen zum Jahreswechsel können die Lotto Spieler aus Deutschland aufatmen. Weiterhin müssen Lotto Gewinner keine Steuern auf den Lotto Gewinn zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Gewinn ist. Die Begründung in der Steuerbefreiung liegt darin, dass es sich bei dem Verfahren des Gewinns um keine Einkommensart handelt. Dies ist allerdings Grundlage für die Anwendung des Deutschen Steuerrechts. Die Besteuerung von Lotto Gewinnen – worauf ist zu achten?
Sobald das Geld anfängt „zu arbeiten“ erhält der Fiskus Anspruch
Der Lotto Gewinn muss ab dann versteuert werden, wenn er auf dem Girokonto eingeht und Zinsen erzeugt. Hier gilt die Regelung, dass sobald der Gewinn einen Ertrag erwirkt, eine Einkommensart zustande gekommen ist. Dieser Fall kann nur umgangen werden, wenn der Gewinn direkt nach dem Zahlungseingang auf dem Girokonto vom Bankkonto angehoben wird. Jetzt kann der Gewinner entscheiden, ob er das Geld zu Hause oder an einem anderen, sicheren Ort deponiert. Denn wieder gilt, sobald das Geld auf eine der zahlreichen Finanzarten angelegt wird, kommt die auf 25% des zu versteuernden Betrags angesetzte Abgeltungssteuer zum Tragen.
Selbst Verschenken will vorab geprüft sein
Wer seinen Gewinn teilweise verschenkt, wird auch nicht unbedingt die Steuerzahlung vermeiden können. Denn Schenkung ist in Deutschland nicht gleich Schenkung. Nur ein bestimmter Betrag unterliegt der steuerfreien Schenkung. Wird der Steuerfreibetrag der Schenkung überschritten, müssen auf die Differenz an den Fiskus Steuern gezahlt werden. Einen weiteren Unterschied in der Steuerfreiheit der Schenkung macht das deutsche Finanzamt hinsichtlich des Verwandtschaftsgrads. Ehe eine unnötige Steuerlast entsteht, bietet sich im Gewinnfall und bei Interesse von Schenkungen die Kontaktaufnahme zum Steuerberater oder Verbraucherservice an. Haben Sie einen guten Draht zu Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt, können Sie Ihr Anliegen auch an entsprechender Stelle vortragen.
Der Erlaubnis zum Glücksspiel sei Dank
Da es sich bei Lotto um eine Zahlenlotterie mit einstigem Monopolstatus mit staatlicher Beteiligung gehandelt hat, stellt sich die Frage nach einer gültigen Glücksspielerlaubnis im Falle des Lotto-Toto-Blocks nicht. Denn die Gesetze der Steuerfreiheit bei Gewinnen von Glücksspielen müssen die Glücksspielanbieter über eine gültige Glücksspiel-Lizenz verfügen. Liegt diese behördliche Erlaubnis nicht vor, kann der gesamte Gewinn an das Finanzamt übergehen. Im Fall der Lotto-Gesellschaften der 16 Bundesländer ist dies allerdings nicht zu befürchten. So gesehen lohnt sich den Gewinn sofort nach der Auszahlung abzuheben, teilweise zu verschenken und ansonsten in übersichtlichen Mengen „ertragsfrei“ zu deponieren. Auf diese Weise kann die 25%ige-Abgeltungssteuer umgangen werden.