Eine Frage, die sich spätestens dann stellt, wenn ein Gewinn über mehr als 100.000 Euro oder mehr gewonnen wurde. Die zurückliegenden Lotto-Geschichten aus dem realen Leben belegen, dass Viele nicht wissen, wodurch sich ein Lotto-Gewinner legitimiert. Allein die mündliche Absprache, man sei beim Ankreuzen dabei gewesen und hätte eine oder mehrere Zahlen beigesteuert, zählen ebenso wenig, wie die Empfehlung der Superzahl, die letztlich aus den sechs Richtigen den Sechser mit korrekter Superzahl hat werden lassen. So wird Lotto-Spielen und die Sache mit dem Gewinnen zu einem scheinbar weiten Feld, das sich allerdings mit einem kurzen Einblick in die Lotto-Regularien ändern lässt.
Der Lotto-Gewinn gehört …
Der Lotto-Gewinn gehört demjenigen, der den Lottoschein besitzt oder bei Online-Abgabe Besitzer des Lotto-Kontos ist. Diese Tatsache allein genügt, um zahlreiche Fragen im Keim zu ersticken. Selbst, wenn der Lottoschein gefunden wird und dann bei der Abholstelle vorgelegt wird, hat der „eigentliche“ Besitzer des Lottoscheins nichts in der Hand. Dies ist schon mal als Faustregel zu merken: Der Besitzer des Lotto-Gewinns ist der, der den Lottoschein vorlegt. Damit der Lotto-Schein nicht verloren geht, heben Sie ihn an einem sicheren Ort auf, vor allem dann, wenn Sie in einer WG leben, in der es hohen Durchgangsbetrieb gibt. Möchten Sie nicht unbedingt mit Argusaugen auf den Lotto-Schein aufpassen, können Sie sich für die Lotto Scheinabgabe im Internet entscheiden.
Eindeutiger Besitzer sind Sie…
Mit der Einrichtung des Lotto Benutzerkontos geben Sie Ihre Personalien und Ihre Bankverbindung an. Zudem kann noch eine PostIdent-Identifikation erforderlich sein. Tritt nun ein Gewinn ein, können Sie eindeutig als Besitzer des Loses nachgewiesen werden und sich den Gewinn einfach auf Ihr Bankkonto überweisen lassen. Mit diesen Aussichten, stellt man sich doch die Frage, worin eigentlich noch der Vorteil der Papierlos-Abgabe liegen soll … Der Umwelt würde die Online-Abgabe ebenfalls zu Gute kommen und über leicht verständliche Lotto Apps ist selbst die Tipp-Abgabe per Smartphone oder Tablet PC jederzeit und von jedem Ort aus möglich.
Bei einem Lotto-Gewinn ist der Fiskus außen vor
Das heißt, nicht einmal dem Fiskus gehört ein Teil des Lotto-Gewinns, denn alle Besitzrechte liegen beim Gewinner. Bei einem Lotto-Gewinn gilt nämlich die steuerfreie Regelung von Glücksspielgewinnen. Ein Vorteil, das EU- und weltweit nicht viele Länder praktizieren. Hier können sich die Deutschen Lotto-Gewinner und Glücksspieler zufrieden zeigen.
Wie verhält sich die Gewinn-Situation bei einer Lotto-Spielgemeinschaft?
Spielgemeinschaften sind eine GbR. Nur, wer durch eine Kopie des Lottoscheins oder beispielsweise eines Screenshots bei Online-Abgabe und einen Vertrag oder dergleichen nachweisen kann, wird bei der Gewinnausschüttung als Gewinner berücksichtigt. Gewinnt eine Spielgemeinschaft wird der Gewinn stellvertretend für alle Teilnehmer der Spielgemeinschaft an den offiziellen Vertreter der Spielgemeinschaft ausbezahlt. Dieser verpflichtet sich den Gewinn entsprechend der jeweiligen Festlegung der Spielgemeinschaft an die Teilnehmer auszubezahlen.
Wer vorsorgt hat bei einem Lottogewinn auch alle Trümpfe in der Hand
Der Deutsche Staat hat in Form des Fiskus kein Anrecht auf einen steuerlichen Anteil. Damit es nach dem Gewinn keine Unstimmigkeiten oder gar Feindseligkeiten gegen eigentlich liebgewonnene Arbeitskollegen, Freunde oder Verwandte gibt, empfiehlt sich einen Vertrag abzuschließen. Dieser kann handschriftlich und formlos aufgesetzt sein und sollte die folgenden Informationen beinhalten:
- Wer ist an der Losabgabe und am Gewinn beteiligt?
- Zu welchen Anteilen soll der Gewinn verteilt werden?
- Wer hat den Einsatz bezahlt?
- Soll der Gewinn entsprechend des Einsatzes jedes Einzelnen verteilt werden?
- Jeder „Besitzer“ des Lotto-Scheins sollte vom aktuellen Lotto-Los eine Kopie oder ein Foto besitzen.
Die Frage nach dem Besitzer des Lotto-Gewinns ist so gesehen eindeutig geklärt, noch bevor der Gewinnfall eingetreten ist. Wer sich also vorher Gedanken macht und verantwortlich handelt, wird sich nachher auch wirklich und ausschließlich über den Lotto-Gewinn freuen können. Dann stellt sich wohl eher die Frage „Was machen mit einem Lotto-Gewinn“?
Ich habe heute einen Lottoschein (6aus49) gefunden!
Auf dem Schein steht eine Kundenkartennummer!! Hat das was zu sagen? Und muss ich den Schein abgeben?
Hallo,
die Antwort steht im Artikel – “Mit der Einrichtung des Lotto Benutzerkontos geben Sie Ihre Personalien und Ihre Bankverbindung an. Zudem kann noch eine PostIdent-Identifikation erforderlich sein. Tritt nun ein Gewinn ein, können Sie eindeutig als Besitzer des Loses nachgewiesen werden und sich den Gewinn einfach auf Ihr Bankkonto überweisen lassen.”
Was nützt der Name auf dem Lottoschein? Die Frage wird nicht beantwortet.
Manfred W.
Hallo Manfred.
was nützt der Name? Vom Prinzip her nichts, denn – “Der Lotto-Gewinn gehört demjenigen, der den Lottoschein besitzt oder bei Online-Abgabe Besitzer des Lotto-Kontos ist. Diese Tatsache allein genügt, um zahlreiche Fragen im Keim zu ersticken.”