Ein Lottogewinn gehört zweifelsohne zu den absoluten Höhepunkten in der “Karriere” eines Glücksjägers. Viele Menschen glauben nicht daran, dass es wirklich einmal soweit sein könnte doch kommen dann, wenn es wirklich einmal soweit sein sollte, viele Fragen auf. Die wohl wichtigste Frage geht dahin, wie viel der Glückspilz von dem Gewinn als “netto” behalten darf. Das drohende Damoklesschwert der Steuer schwebt wie ein drohender Schatten über das Glück, schließlich lebt man ja in Deutschland. Dieses Land ist nun wirklich nicht bekannt dafür, dass die Regierung seinen Bürgern das Glück von Herzen gönnt und einfach mal einem Lottogewinner schriftlich gratuliert. Nein, die einzige Post, die der Lottogewinner nach seinem Lottogewinn erwarten darf, trägt den Briefkopf des Finanzamtes. Eben jenes Amt, welches nur zu gern die Einnahmen des Bürgers gut beschneidet, um die hochwichtigen Ausgaben der Regierung zu finanzieren. Als Trost bleibt dem Bürger die Gewissheit, dass gut und klug durchdachte Projekte wie der Berliner Flughafen oder die Hamburger Elbphilhamornie sowie die jüngste Diätenerhöhung mit den Steuern der Bürger finanziert werden, die Ärmsten der Gesellschaft wollen ja schlussendlich auch leben. Auch die Europäische Gemeinschaft will unterhalten werden, gute Freunde kosten eben manches Mal Geld und da kommt der Regierung eine Steuereinnahme durch einen Lottogewinn gerade Recht. Der Lottogewinner könnte sehr schnell zum besten Freund der Regierung mutieren, so er denn seinen Lottogewinn versteuern muss. Einfach den Lottogewinn abholen und sich an dem Geld erfreuen wäre aber auch zu einfach.
Lottogewinn versteuern ein Luxusproblem?
Obgleich es im Grunde genommen ein Luxusproblem ist, so ist die Frage nach der Versteuerung für den Lottogewinner überaus interessant. Ein Blick in das Internet hilft in diesem Fall nicht sonderlich weiter, da es die unterschiedlichsten Ansichten über die Versteuerung von dem Lottogewinn gibt. Das überaus einfache Steuersystem, mit welchem Deutschland in der ganzen Welt eine berechtigte Berühmtheit erlangt hat, kennt Wörter wie die Abgeltungssteuer und verwirrt nicht selten den Menschen, der seinen Weg durch das Gesetz zu finden versucht. Die Abgeltungssteuer ist mit 25 % im Vergleich zu dem Spitzensteuersatz von 45 %, der in Deutschland ebenfalls Weltklassestatus besitzt, sogar noch bescheiden – doch wird sie überhaupt auf den Lottogewinn fällig? Jeder Lottogewinner, der bis zum jetzigen Zeitpunkt regelrechte Angstschweiß-Tropfen auf der Stirn hatte, kann jedoch beruhigt aufatmen. Obgleich sich das Steuergesetz redlich bemüht, in seiner Formulierung nicht jedem Menschen auf Anhieb Rede und Antwort zu stehen und ein Lottogewinn zweifelsohne eine gute Einnahme für den Lottogewinner ist, so erhebt Deutschland auf diese Einnahme (noch) keine Steuern.
Der Lottogewinn als Ausnahme
Wahre Patrioten werden sagen, dass das Gesetz in Deutschland immer recht hat. Auf jeden Fall sorgt es für die rechtliche Grundlage und in dem Punkt Lottogewinn hat das Steuergesetz auch wirklich im wahrsten Sinne des Wortes Recht, denn der Lottogewinn wird in Deutschland als Ausnahme dargestellt. Diese Ansicht ist letztlich auch logisch nachvollziehbar, denn die wenigsten Lottogewinner werden in regelmäßigen Abständen das große Glück in der Lotterie gepachtet haben. Der Lottogewinn findet im § 2 III des Einkommenssteuergesetzes keine Erwähnung, sodass sich der Lottogewinner über die volle Höhe der Summe erfreuen darf und dieses Glück nicht zwangsläufig mit der Regierung zu teilen braucht. Steuerliche Abzüge an dem reinen Lottogewinn gibt es nicht, sodass der Brief vom Finanzamt durchaus entspannt geöffnet werden kann.
- Keine Einkunftsart gern. § 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz
- keine Abzüge durch das Finanzamt
- Lottogewinnsumme wird als netto auf das Konto ausgezahlt
Kürzungen der staatlichen Leistungen sind möglich
Obgleich es sich durchaus ein wenig befremdlich anhören mag, so kann ein Lottogewinn für den Lottogewinner durchaus mit finanziellen Einbußen verbunden sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Lottogewinner vom Staat Sozialleistungen in Form von “Hartz 4” oder Arbeitslosengeld I sowie Arbeitslosengeld II erhält. Die Höhe von dem Lottogewinn muss in diesem Fall von dem Lottogewinner an die zuständige Behörde (Agentur für Arbeit) mit der Angabe einmalige Einnahme auf jeden Fall gemeldet werden. Dies Meldung ist eine gesetzliche Pflicht, obgleich der Lottogewinner letztlich doch gar nicht weiß, ob er nicht noch einmal in seinem Leben das große Glück von einem Lottogewinn haben sollte. Denkt man sich den Fall von einem zweiten Lottogewinn einmal weiter, so wäre die Meldung der einmaligen Einnahme als Falschauskunft gegenüber der Behörde zu werten. Selbstverständlich muss dieser Gedankengang jedoch mit Augenzwinkern betrachtet werden und dürfte keine ordnungswidrigen Folgen haben. Fakt ist jedoch aber, dass die Agentur für Arbeit im Falle von einem Lottogewinn dem Lottogewinner die bewilligten Sozialleistungen empfindlich kürzen oder im schlimmsten Fall sogar gänzlich streichen kann. Der Lottogewinner wird in diesem Fall von seinem Lottogewinn leben müssen, was bei Gewinnsummen im Millionenbereich nun wirklich nicht einfach ist.
Die wirtschaftlichen Folgen des Gewinns
Über die Notwendigkeit der Vermögenssteuer wird in Deutschland noch immer sehr häufig emotional diskutiert aber Fakt ist, dass die Bundesregierung diese Steuer das letzte Mal in dem Jahr 1996 erhoben hat. Der Steuersatz war mit 1 % zwar relativ gering, doch entschied das Bundesverfassungsgericht mit eindeutigem Wortlaut, dass diese Form der Besteuerung als verfassungswidrig anzusehen ist. Dies bedeutet für den Glückspilz, dass der reine Besitz von dem Lottogewinn keine Steuerpflicht ergibt. Interessant wird es jedoch dann, wenn der Glückspilz aus dem Lottogewinn heraus weitere wirtschaftliche Erträge erzielen möchte. Die Guthabenverzinsung ist zwar aktuell äußerst gering, doch macht Kleinvieh bekanntermaßen auch Mist. Einen derartigen Gedankengang wird letztlich auch die Bundesregierung verfolgen, da sie mit dem Jahr 2009 die Abgeltungssteuer mit bescheidenen 25 % auf Kapitalerträge ausgeweitet hat. Dieser Steuersatz, der streng genommen sogar 26,37 % dank des Solidaritätszuschlages beträgt, muss von dem Lottogewinner auf sämtliche Erträge entrichtet werden, die den magischen Satz des Freibetrages von 801 Euro übersteigen.
Die gängige Praxis
Es gibt genügend Lottogewinner Geschichten, die mit der anschließenden Armut nach dem Hauptgewinn ein trauriges Ende nahmen. Die Steuer hat an diesen Lottogewinner Geschichten mit Sicherheit auch einen gravierenden Anteil, wobei die meisten Dramen letztlich auf Unkenntnis heraus entstanden.
Mit einem simplen Rechenbeispiel kann die steuerliche Verpflichtung der Kapitalerträge sehr schön veranschaulicht werden. Sollte ein Lottogewinner bei einer Lotterie 10 Millionen Euro gewinnen und ein Finanzinstitut finden, die eine Anlage dieser Summe mit 4 % anbietet, so würden die Zinserträge pro Jahr 400.000 Euro betragen. Ein derartiges Finanzinstitut mit derartigen Konditionen zu finden dürfte nicht sonderlich schwer sein. Die steuerliche Verpflichtung würde sich ausschließlich auf die 400.000 Euro belaufen. Nach dem Abzug der Abgeltungssteuer würden dem Lottogewinner aus den Kapitalerträgen heraus noch 294.500 Euro verbleiben, die zur freien Verfügung stehen. Aus dem angelegten Lottogewinn heraus könnte der Lottogewinner somit monatlich die bescheidene Summe in Höhe von rund 24.500 Euro ausgeben, ohne dass der Lottogewinn sich auch nur um einen einzigen kleinen Euro verringern würde. Diese Aussichten verschönern den Hauptgewinn doch gleich um ein Vielfaches und mindert den Schrecken der Steuerverpflichtung direkt, auch wenn es befremdlich erscheinen mag, dass eine jährliche Steuerverpflichtung in Höhe von 106.000 Euro einmal als angemessen erscheinen mag.
Internationale Regelung beachten!
Beachtet werden sollte allerdings, dass diese Regelungen sich ausschließlich auf deutsche Lotterien beziehen und dass der Glücksjäger für eine Teilnahme an einer ausländischen Lotterie andere steuerliche Regelungen erwägen muss. Die amerikanische Lotterie Powerball, in der Gewinne von 10 Millionen Euro als lächerlich angesehen werden, bietet zwar durchaus riesige Jackpots aber ebenso hohe steuerliche Verpflichtungen. Der jeweilige Staat, in dem der Betreiber der Lotterie seinen Hauptsitz hat, entscheidet gänzlich souverän über die Höhe der Steuerverpflichtung. Gewinnt der Lottogewinner jedoch den Jackpot einer europäischen Mehrländer-Lotterie, so wie es der Eurojackpot ist, muss in Deutschland ebenfalls keine Steuer auf den Lottogewinn entrichtet werden. Tippt ein Spieler die richtigen Lottogewinnzahlen, erhält er den Lottogewinn steuerfrei.
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